gesetzliche Änderungen beim Zahnersatz in 2027 und in eigener Sache
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
durch ein neues Gesetz verändert sich die Bezuschussung beim Zahnersatz ab 2027. Die konkreten Regelungen sind:
Ohne Bonusheft sinkt der Zuschuss von 60% auf 50 %.
Mit 5 Jahren Bonusheft sinkt er von 70% auf 60 %.
Mit 10 Jahren Bonusheft sinkt er von 75% auf 65 %.
Die Härtefallregelung bleibt in der jetzigen Form bestehen, geringverdienende Patient:innen bekommen die Regelversorgung weiterhin voll bezahlt.
Es mag deshalb sinnvoll sein, eine ohnehin geplante Zahnersatzbehandlung noch im Jahr 2026 zu beantragen. Die dann von der Krankenversicherung erteilte Kostenzusage ist für 6 Monate zu den alten Sätzen gültig.
Gern möchte ich Ihnen auch noch in eigener Sache aus der Praxis berichten:
in den vergangenen Monaten war es an manchen Tagen bei uns unruhiger als Sie es vielleicht gewohnt sind. Ursache hierfür war ein größerer personeller Wechsel, auch bedingt durch Krankheiten und Schwangerschaften. Und auch die langjährige Partnerin der Praxis, Dr.Stefanie Macke, ist nicht mehr tätig und scheidet zum Jahresende aus der Praxis aus.
Alle diese Veränderungen waren so nicht absehbar und haben seit dem Frühjahr neben dem alltäglichen Praxisbetrieb viel Kraft und Aufwand für neue Lösungen erfordert.
Nun sind wir auf diesem Weg recht gut vorangekommen.
Falls es bei Ihren Terminen mal etwas gehakt haben sollte, bedanke ich mich für Ihr Verständnis. Zugleich danke ich sehr herzlich meinen Kolleginnen und Mitarbeitenden für ihren großen Einsatz für unsere Praxis in diesen Monaten.




