Fragen zur Abrechnung
Sind Sie gesetzlich versichert, rechnen wir mit Ihrer Krankenversicherung ab. Es gibt jedoch bestimmte Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen und kostenerstattenden Stellen (z.B. Beihilfe) nicht oder nur zu einem Teil übernommen werden.
Als Privatpatient stellen wir Ihnen unsere Aufwände persönlich in Rechnung. Die Höhe der Erstattung durch Ihren privaten Versicherungsträger richtet sich nach Ihren individuell vereinbarten Regelungen im Versicherungsvertrag.
In jedem Fall stellen wir transparente Rechnungen und informieren Sie vor Behandlungsbeginn über entstehende Kosten.
Und im Einzelfall bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilzahlung.